Gefährdungsanalyse

Die Pflicht einer Gefährdungsanalyse für ein Objekt, ergibt sich aus der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Verbindung mit der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA), über die Durchführung einer Gefährdungsanalyse.

 

Eine Gefährdungsanalyse nach TrinkwV ist die systematische Ermittlung von Gefährdungen der menschlichen Gesundheit. Hierbei geht es im Wesentlichen darum aufzuzeigen, an welchen Stellen die Trinkwasser-Installation nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und ein fehlerhafter Betrieb dazu führt, dass das abgegebene Trinkwasser zu einer Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher führen kann. Grundlage für die Bewertung sind die Anforderungen der TrinkwV sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

 

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Markus Höck
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