Seit dem 01.10.2022 trat die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" kurz EnSimiMaV, in Kraft.
Die EnSimiMaV verpflichtet alle Eigentümer eines Gebäudes, in denen die Wärmeerzeugung durch Erdgas betrieben wird, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.
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