Die Begriffe „ Sachverständiger“ oder „Gutachter“ stellen keine geschützten Titel dar, so dass es sich hierbei um selbsternannte Sachverständige handelt.
Der Titel des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist gesetzlich geschützt.
Die öffentliche Bestellung mit dem abgelegten Eid gewährleistet die absolute Objektivität und Neutralität.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegt einem weitreichenden Pflichtenkatalog, der der Aufsicht der Bestellungskörperschaft unterliegt.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige benutzen den „Rundstempel“, der von der jeweiligen Kammer vergeben wird.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität.